Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei der Nutzung des Fahrzeugs Folgendes beachten:
Gewährleistung
Ihr Fahrzeug ist technisch auf die Betriebsbedingungen und Zulassungsanforderungen ausgelegt, die im Land der ersten Auslieferung herrschen – Homologation. Soll Ihr Fahrzeug in einem anderen Land betrieben werden, muss Ihr Fahrzeug möglicherweise vorher an ggf. davon abweichende Betriebsbedingungen und Zulassungsanforderungen angepasst werden.
Entspricht Ihr Fahrzeug den Homologationsanforderungen für ein bestimmtes Land nicht, können Sie dort keine Gewährleistungsansprüche für Ihr Fahrzeug geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Service Partner.
Wartung und Reparatur
Fortschrittliche Technik, z. B. der Einsatz moderner Werkstoffe und leistungsfähiger Elektronik, erfordert angepasste Wartungs- und Reparaturmethoden.
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs empfiehlt, entsprechende Arbeiten daher von einem BMW Service Partner durchführen zu lassen. Sollten Sie sich für eine andere Fachwerkstatt entscheiden, empfiehlt BMW, dass Sie eine Werkstatt wählen, die entsprechende Arbeiten, z. B.
Wartung und Reparatur, nach BMW Vorgaben durchführt und mit entsprechend geschultem Personal arbeitet, in dieser Betriebsanleitung bezeichnet als anderen qualifizierten Service Partner oder einer Fachwerkstatt.
Bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten, z. B.
Wartung und Reparatur, besteht die Gefahr von Folgeschäden und damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
Teile und Zubehör
BMW empfiehlt, Teile und Zubehörprodukte zu verwenden, die von BMW für diesen Zweck freigegeben sind.
Der BMW Service Partner ist der richtige Ansprechpartner für Original BMW Teile und Zubehör, sonstige von BMW freigegebene Produkte sowie die dazugehörige qualifizierte Beratung.
Diese Produkte wurden von BMW auf ihre Sicherheit und Tauglichkeit im Funktionszusammenhang in BMW Fahrzeugen geprüft.
BMW übernimmt für Original BMW Teile und Zubehör die Produktverantwortung. Andererseits kann BMW für nicht freigegebene Teile oder Zubehörprodukte jeglicher Art keine Haftung übernehmen.
BMW kann nicht für jedes einzelne Fremdprodukt beurteilen, ob es bei BMW Fahrzeugen ohne Sicherheitsrisiko eingesetzt werden kann. Diese Gewähr ist auch dann nicht gegeben, wenn eine länderspezifische behördliche Genehmigung erteilt wurde. Solche Prüfungen können nicht immer alle Einsatzbedingungen für BMW Fahrzeuge berücksichtigen und sind deswegen teilweise nicht ausreichend.
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