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Volvo S80: City Safety - Symbole und Mitteilungen. Unfallwarnsystem*16. Kollisionswarner* - Funktion. Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung

Volvo S80 / Volvo S80 (2 Gen / AS) Betriebsanleitung / Fahrerunterstützung / City Safety - Symbole und Mitteilungen. Unfallwarnsystem*16. Kollisionswarner* - Funktion. Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung

City Safety - Symbole und Mitteilungen

Während City Safety  automatisch bremst, können im Kombinationsinstrument ein oder mehrere Symbole zusammen mit einer Textmitteilung aufleuchten. Eine Textmitteilung kann mit einem kurzen Druck auf die OK-Taste des Blinkerhebels ausgeblendet werden.

Symbol Mitteilung Bedeutung/Maßnahme
Automatisches Bremsen durch City Safety City Safety bremst oder hat eine automatische Bremsung ausgeführt.
Winschutzscheibe Sensoren gestört Siehe Handbuch Der Lasersensor ist vorübergehend außer
 Betrieb, da er durch etwas blockiert wird.
  • Den Gegenstand, der den Sensor blockiert, entfernen und/oder die Windschutzscheibe vor dem Sensor reinigen.

Informieren Sie sich über die Begrenzungen des Lasersensors

City Safety Wartung erforderlich City Safety ist außer
 Funktion.
  • Wenden Sie sich an eine Werkstatt, wenn die Mitteilung weiterhin angezeigt wird - eine Volvo- Vertragswerkstatt wird empfohlen.

Themenbezogene Informationen

  • City Safety
  • City Safety - Begrenzungen
  • City Safety - Funktion
  • City Safety- Handhabung
  • City Safety - Lasersensor

Unfallwarnsystem*16

Das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" unterstützt den Fahrer, wenn dieser auf einen Fußgänger oder ein vor ihm stehendes oder in dieselbe Richtung fahrendes Fahrzeug oder einen solchen Radfahrer aufzufahren droht.

Das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" wird in Situationen aktiviert, in denen der Fahrer eigentlich bedeutend früher hätte zu bremsen beginnen müssen. Aus diesem Grund kann die Funktion dem Fahrer nicht in allen Situationen helfen.

Das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" wird so spät wie möglich aktiviert, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.

Das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" kann einen Unfall verhindern oder die Heftigkeit des Aufpralls mindern.

Das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" darf nicht verwendet werden, um die Fahrweise des Fahrers zu ändern - wenn der Fahrer sich ausschließlich auf das Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik verlässt und dieses bremsen lässt, wird es früher oder später zu einem Aufprall kommen.

Zwei Systemniveaus

Je nach Fahrzeugausstattung kann das "Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz" in zwei Ausführungen vorliegen:

Niveau 1

Vor auftauchenden Hindernissen wird der Fahrer lediglich mit visuellen und akustischen Signalen gewarnt17 - es erfolgt kein Eingreifen durch eine automatische Bremse, sondern der Fahrer muss selbst bremsen.

Niveau 2

Der Fahrer wird vor auftauchenden Hindernissen mit visuellen und akustischen Signalen gewarnt - das Fahrzeug wird automatisch gebremst, falls der Fahrer nicht innerhalb angemessener zeit reagiert.

WICHTIG

Die Wartung von Bauteilen des "Unfallwarnsystems mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängererkennung" muss ausnahmslos in einer Werkstatt erfolgen - vorzugsweise in einer Volvo- Vertragswerkstatt.

Themenbezogene Informationen

  • Kollisionswarner* - Funktion
  • Kollisionswarner* - Fußgängererkennung
  • Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung
  • Kollisionswarner* - Handhabung
  • Unfallwarnsystem* - Beschränkungen
  • Kollisionswarner* - Begrenzungen des Kamerasensors
  • Unfallwarnsystem* - Symbole und Mitteilungen

Kollisionswarner* - Funktion

Funktionsübersicht18.
Funktionsübersicht18.

  1. Audio-visuelles Warnsignal bei Aufprallgefahr.
  2. Radarsensor19
  3. Kamerasensor

Das Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik führt drei Schritte in nachstehender Reihenfolge aus:

  1. Unfallwarnung
  2. Bremsunterstützung19
  3. Bremsautomatik19

Unfallwarnung und City Safety ergänzen einander.

1 - Unfallwarnung

Zunächst wird der Fahrer vor einem nahe bevorstehendem Aufprall gewarnt.

Das Unfallwarnsystem kann Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge erkennen, die stehen oder sich in der gleichen Richtung wie das eigene Fahrzeug fortbewegen.

Wenn Gefahr für den Aufprall mit einem Fuß- gänger, Radfahrer oder Fahrzeug besteht, wird der Fahrer mit einem rot blinkenden Warnsignal und einem akustischen Signal (1) darauf aufmerksam gemacht.

2 - Bremsunterstützung19

Wenn die Gefahr für einen Aufprall nach der Unfallwarnung weiter steigt, wird die Bremsunterstützung aktiviert.

Das beinhaltet, dass die Bremsanlage auf ein schnelles Bremsen vorbereitet wird, indem die Bremsen leicht angesetzt werden, was als leichter Ruck gespürt werden kann.

Wenn das Bremspedal schnell genug durchgetreten wird, wird der Bremsvorgang mit vollständiger Bremswirkung durchgeführt.

Die Bremsunterstützung verstärkt die Bremskraft, wenn das System beurteilt, dass das Bremsmanöver des Fahrers nicht ausreicht, um einen Aufprall zu verhindern.

3 - Bremsautomatik19

Während des letzten Schritts wird die automatische Bremsfunktion aktiviert.

Falls der Fahrer in dieser Situation noch kein Ausweichmanöver gestartet hat und eine Kollision unausweichlich ist, tritt die automatische Bremsfunktion in Kraft, dies geschieht ungeachtet dessen, ob der Fahrer bremst oder nicht. Dabei wird das Fahrzeug zur Senkung der Aufprallgeschwindigkeit mit voller Bremskraft gebremst - oder es wird mit begrenzter Bremskraft gebremst, wenn diese zur Vermeidung eines Aufpralls ausreicht. Für Radfahrer kann die Warnung und der volle Bremseingriff sehr spät oder gar nicht erfolgen.

18 Achtung! Die Abbildung ist schematisch - Einzelheiten können je nach Fahrzeugmodell abweichen.

19 Nur mit dem System Niveau 2.

WARNUNG

Das Unfallwarnsystem funktioniert nicht in allen Fahrsituationen und auch nicht bei allen Verkehrs-, Wetter- und Straßenverhältnissen.

Das Unfallwarnsystem reagiert weder auf Fahrzeuge oder Fahrräder, die in eine andere Richtung als das eigene Fahrzeug fahren, noch auf Tiere.

Die Warnung wird nur bei hohem Kollisionsrisiko aktiviert. Dieser Abschnitt "Funktion" und der Abschnitt "Einschränkungen" informieren über Einschränkungen, die der Fahrer vor Benutzung der Aufprallwarnung mit automatischem Abbremsen kennen muss.

Warnungen und Bremsmanöver für Fuß- gänger und Radfahrer sind bei Geschwindigkeiten über 80 km/h ausgeschaltet.

Warnungen und Bremsmanöver für Fuß- gänger und Radfahrer funktionieren nicht bei Dunkelheit oder in Tunneln - auch nicht bei eingeschalteter Straßenbeleuchtung.

Die Bremsautomatikfunktion kann einen Aufprall verhindern oder die Aufprallgeschwindigkeit reduzieren. Um die volle Bremskraft sicherzustellen, sollte der Fahrer stets auch die Bremse betätigen - selbst wenn die Bremsautomatik des Fahrzeugs bremst.

Niemals erst eine Aufprallwarnung abwarten! Der Fahrer ist stets für den richtigen Abstand und die richtige Geschwindigkeit verantwortlich - auch bei Verwendung des Unfallwarnsystems mit Bremsautomatik.

Themenbezogene Informationen

- Unfallwarnsystem

Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung

Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung
Die Funktion "erkennt" nur Radfahrer, die in der gleichen Fahrtrichtung fahren, also von hinten.

Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung
Beispiel eines für das System optimal erkennbaren Radfahrers - deutliche Körper- und Fahrradkontur, gerade von hinten und in Mittellinie des Fahrzeugs gesehen.

Für die optimale Leistung des Systems muss die Systemfunktion, die einen Radfahrer erfasst, so eindeutige Informationen zur Körper- und Fahrradkontur wie möglich erhalten - das bedeutet, dass das System Fahrrad, Kopf, Arme, Schultern, Beine, Ober- und Unterkörper und ein für Menschen normales Bewegungsmuster identifizieren können muss.

Wenn große Teile des Körpers oder Fahrrads für die Kamera nicht zu sehen sind, kann das System den Radfahrer nicht erkennen.

  • Damit die Funktion einen Radfahrer erfasst, muss dieser erwachsen sein und auf einem Erwachsenen-Fahrrad sitzen.
  • Das Fahrrad muss mit einem gut sichtbaren und zugelassenen21 roten Rückstrahler versehen sein, der mindestens 70 cm über der Straße angebracht ist.
  • Die Funktion kann Radfahrer nur von hinten und in der gleichen Fahrtrichtung erfassen - nicht schräg von hinten, nicht von der Seite.
  • Radfahrer, die in gedachter Verlängerung der linken oder rechten Seitenlinie des Fahrzeugs fahren, werden ggf. spät oder gar nicht erkannt.
  • Die Fähigkeit der Funktion, Radfahrer in der Morgen- und Abenddämmerung zu erfassen, ist begrenzt - genau wie für das menschliche Auge.
  • Die Fähigkeit der Funktion, Radfahrer zu erfassen, ist beim Fahren im Dunkeln und in Tunneln ausgeschaltet - selbst bei eingeschalteter Straßenbeleuchtung.
  • Die Radfahrererkennung funktioniert optimal, wenn die Funktion City Safety aktiviert ist, siehe City Safety
WARNUNG

Die Kollisionswarnung mit Bremsautomatik & Radfahrererkennung dient lediglich als Hilfsmittel.

Was die Funktion nicht erkennt:

  • Alle Radfahrer in allen Situationen und z. B. teilweise verdeckte Radfahrer.
  • Von der Seite kommende Radfahrer oder solche in weiter Kleidung, die die Körperkonturen verdeckt.
  • Fahrräder ohne roten Reflektor hinten.
  • Mit Größeren Gegenständen beladene Fahrräder.

Der Fahrer ist stets dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auf korrekte Weise und mit einem an die Geschwindigkeit angepassten Sicherheitsabstand gefahren wird.

Themenbezogene Informationen

- Unfallwarnsystem

21 Der Rückstrahler muss die Empfehlungen und Bedingungen der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde erfüllen.

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